Ab welchem alter wird geboostert
Nicht alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren benötigen eine Auffrischimpfung gegen COVID Die STIKO hat ihre mittlerweile COVIDImpfempfehlung veröffentlicht. Neu darin sind die Anwendungshinweise für bivalente Corona-Impfstoffe bei vorerkrankten Kindern zwischen fünf und elf Jahren. Bei gesunden Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren empfiehlt die ständige Impfkommission STIKO derzeit keine Vervollständigung der Grundimmunisierung gegen COVID, und damit nur eine Comirnaty-Impfstoffdosis. Grund ist die hohe Seroprävalenz und der überwiegend milde Krankheitsverlauf. Bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten kann die vollständige COVIDGrundimmunisierung aber auch bei fünf- bis elfjährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Entsprechend hat die STIKO jetzt ihre COVIDImpfempfehlungen zum Mal aktualisiert und veröffentlicht. Diese Zulassungserweiterung ist entsprechend zwar noch nicht in der neuen STIKO-Empfehlung berücksichtigt. Im September dieses Jahres hatte die EMA empfohlen, auch Nuvaxovid als Auffrischimpfung Booster für Erwachsene zuzulassen, unabhängig von den zuvor eingesetzten Impfstoffen.
Ab 12 Jahren
Nichtsdestotrotz ist eine SARS-CoV-2 Infektion für bislang noch nicht geimpfte Personen sowie für Personen, die beispielsweise älter als 60 Jahre oder bereits vorerkrankt sind, mit einem Risiko für einen schweren Verlauf verbunden. Verschiedene Studien liefern zudem Hinweise, dass eine Impfung gegen COVID einen gewissen Schutz vor Long COVID bieten kann Wissenswertes für Erkrankte und Interessierte. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt folgenden Personen eine Basisimmunität gegen das Coronavirus SARS-CoV Eine Basisimmunität wird erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers Impfung oder dem Erreger selbst Infektion hatte. Mindestens einer dieser Kontakte sollte eine Impfung sein. Die Impfungen sollen mit einem aktuell von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlenen Varianten-angepasstem Impfstoff erfolgen. Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Für Personen dieser Gruppen, deren Immunsystem nicht beeinträchtigt ist und die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COVInfektion hatten, ist die jährliche COVIDAuffrischimpfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
| Ab 16 Jahren | Nicht alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren benötigen eine Auffrischimpfung gegen COVID Die STIKO hat ihre mittlerweile |
| Ab 18 Jahren | Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die dritte Impfung gegen das Corona-Virus für alle Menschen ab 12 Jahren. Am |
Ab 16 Jahren
Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die dritte Impfung gegen das Corona-Virus für alle Menschen ab 12 Jahren. Am Dezember hatte das Gremium dabei den Zeitrahmen für die Booster-Impfung deutlich verkürzt: Statt wie bisher nach sechs Monaten rät die STIKO nun allen zweifach geimpften Menschen dazu, schon nach drei Monaten eine Auffrischungsimpfung durchzuführen. Auch alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, deren zweite Impfung drei Monate und länger zurückliegt, sollen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die STIKO hat sich am Donnerstag, Januar, dafür ausgesprochen. In Bayern gilt man bereits am Tag des Impftermins für die dritte Impfung als geboostert. Was für Genesene gilt, lesen Sie hier: Corona genesen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rief Ende Dezember angesichts der Omikron-Variante des Corona-Virus dazu auf, die Auffrischungsimpfungen zu nutzen. Die verstärkenden "Booster" seien die beste Schutzimpfung gegen Omikron. In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte Lauterbach: "Die Booster-Impfung ist bei der Omikron-Variante der beste Schutz.
Ab 18 Jahren
Grundsätzlich kann die Auffrischimpfung ab 18 Jahren hierzulande aber schon nach drei Monaten erfolgen. Kinder werden von dieser letzten Impfempfehlung der STIKO zur Booster-Impfung unter bestimmten Bedingungen auch schon berücksichtigt z. Am Dezember stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV zudem klar, dass Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren eine Auffrischimpfung gegen COVID grundsätzlich erhalten können. Eine STIKO-Empfehlung, die es derzeit ebenso nicht gibt wie einen für die Auffrischung Minderjähriger zugelassenen Impfstoff, sei keine Voraussetzung. In einem Brief an die Gesundheitsminister der Länder sowie den KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen habe Lauterbach betont: Wer im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geimpft werde, habe einen Anspruch auf Versorgung im Fall eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz. Auch dann bestehe im Fall eines Impfschadens ein Anspruch auf Versorgung gegen den Staat. Bei Personen mit einer Immunschwäche ist nach der STIKO-Empfehlung ein Booster sogar schon ab fünf Jahren möglich.