45 arbeitsjahre mit 61
Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit stufenweise angepasst. Die beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lesen Sie hier, welche Beiträge und Zeiten anerkannt werden und welche nicht. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte.
45 Arbeitsjahre mit 61: Erfahrungen und Lektionen
Schauen wir uns zunächst die drei möglichen Optionen einer vorgezogenen Altersrente an. Wir beginnen mit der für Sie günstigsten Variante - der mit Schwerbehindertenausweis. Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet Ihnen den bestmöglichen und flexibelsten Weg in die vorgezogene Altersrente. Sie haben zum einen die Chance, abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze - also mit 64 und sechs Monaten. Alternativ können Sie auch noch früher raus aus dem Arbeitsleben. Jeder zusätzliche Monat kostet dann 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie das Ganze auf maximal drei Jahre ausdehnen, führt das zu einem Abschlag von 10,8 Prozent 36 Monate x 0,3 Prozent. Den behalten Sie dann auch bis an Ihr Lebensende. Auf der Habenseite steht, dass Sie bereits mit 61 Jahren und sechs Monaten in die Altersrente kommen. Früher geht nicht. Neben einem aktuellen SB-Ausweis müssen Sie für diese Rentenart noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung müssen auf Ihrem Rentenkonto vereinigt sein.
| Der Weg zu 61 nach 45 Arbeitsjahren | Der Traum von einer möglichst frühen Rente ohne Abschläge ist einer, den natürlich jeder gerne in die Realität umsetzen würden. Doch funktioniert das wirklich so einfach? |
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| Erfahrungsbericht: 45 Arbeitsjahre bis 61 | Das Thema Rente betrifft jeden — im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt es jedoch verschiedene weit verbreitete Irrtümer. Von der Annahme, die Rente käme automatisch ohne Beantragung aufs Konto bis zum Gedanken, jeder müsse bis 67 arbeiten, grassieren zahlreiche Irrtümer. |
Der Weg zu 61 nach 45 Arbeitsjahren
Das Thema Rente betrifft jeden — im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt es jedoch verschiedene weit verbreitete Irrtümer. Von der Annahme, die Rente käme automatisch ohne Beantragung aufs Konto bis zum Gedanken, jeder müsse bis 67 arbeiten, grassieren zahlreiche Irrtümer. Im folgenden Ratgeber klären wir populäre Renten-Irrtümer auf und vermittelt Wissenswertes zur Altersvorsorge. Der neue Chef führt Änderungen ein, die Kollegen verlassen reihenweise das Unternehmen und Sie warten sehnsüchtig auf die Rente, die in greifbarer Nähe scheint. Das Lebensjahr ist endlich erreicht, Sie haben 45 Jahre lang gearbeitet, der wohlverdiente Ruhestand lässt Sie ins Träumen geraten. Wann kann ich in Rente gehen? Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig. So hat zum Beispiel ein Versicherter mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit, der geboren wurde, mit 64 Jahren einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente. Für spätere Geburtsjahre gelten andere Grenzen.
61 Jahre alt nach 45 Jahren im Beruf
Allerdings nicht von einem Tag auf den anderen, sondern jeder Jahrgang muss einige Monate mehr arbeiten als die davor, bis irgendwann die 67 erreicht ist. Problem bei dieser Regelung war, dass viele Menschen sie als unfair empfanden. Jemand, der Abitur gemacht und studiert hat, der hätte viel weniger Jahre dafür leisten müssen. Aus diesem Grund hat die Regierung neue Kriterien eingeführt. Langjährig Versicherte Menschen sind solche, die mindestens 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung aufzuweisen haben. Sie dürfen bereits mit 63 Jahren, ohne Abschlag, die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen. Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, dass es zu einer gewaltigen Verrentungswelle im Land kommt, bei der viele Fachkräfte schlagartig verloren gehen. Eine vorzeitige Rente beantragen, nur weil Versicherte 45 Beitragsjahre aufweisen, ist demzufolge nicht möglich. Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein. Für all jene, die mit 61 Jahren bereits 45 Jahre eingezahlt haben, tut sich jedoch durch eine kleine Gesetzeslücke die Möglichkeit auf quasi doch frühzeitig mit der Arbeit aufzuhören.