170 abs 2 stpo kosten
Tatsächlich ist der Strafprozess aber ein komplexer Vorgang, in dem die Hauptverhandlung nur einer von mehreren Verfahrensabschnitten ist. Als Betroffener eines Strafverfahrens ist es sinnvoll, sich über diesen Ablauf des Strafverfahrens einen Überblick zu verschaffen. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Einblick darüber, wie der Strafprozess abläuft. Der erste Teil des Strafverfahrens ist das Vorverfahren, das auch als Ermittlungsverfahren bezeichnet wird. Zuständig dafür ist die Staatsanwaltschaft. Sie leitet die Ermittlungen unter Zuhilfenahme der Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Im Vorverfahren muss die Staatsanwaltschaft den mit der Straftat zusammenhängenden Sachverhalt erforschen. Hierzu sammelt sie — in Zusammenarbeit mit der Polizei — Beweise und Indizien, führt ggf. Nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen wird der Beschuldigte zu dem Tatvorwurf gehört. Er erhält hierzu meist eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Diese Vernehmung wird von der Staatsanwaltschaft durchgeführt.
170 Absatz 2 StPO Kosten
Hierzu zählen zunächst alle Auslagen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens — also alle Kosten, die im Rahmen der Aufklärung der Straftat getätigt wurden. Dies sind zum Beispiel Kosten für eine Blutalkoholbestimmung, eine durchgeführte Telefonüberwachung oder erfolgte Untersuchungen und Sicherstellungen. Dies sind vor allem die Kosten für den Strafverteidiger, also das Honorar, die Sie für die Inanspruchnahme Ihres Rechtsanwaltes, der Ihre Wahlverteidigung übernommen hat, zahlen. Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht bestellt. Der Pflichtverteidiger wird direkt vom Gericht bezahlt. Deswegen handelt es sich bei den Pflichtverteidigerkosten um Kosten des Verfahrens. Im Gegensatz dazu kann jedoch jeder, der einer Straftat beschuldigt wird, jederzeit selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, der als sogenannter Wahlverteidiger seine Verteidigung übernimmt. Hier kommt es nicht auf die Schwere des Deliktes oder den Stand des Verfahrens an. Jeder, gegen den ein Strafverfahren anhängig ist, kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich durch einen Strafverteidiger verteidigen zu lassen.
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| Kostenpflicht bei 170 Abs. 2 StPO | Tatsächlich ist der Strafprozess aber ein komplexer Vorgang, in dem die Hauptverhandlung nur einer von mehreren Verfahrensabschnitten ist. Als Betroffener eines Strafverfahrens ist es sinnvoll, sich über diesen Ablauf des Strafverfahrens einen Überblick zu verschaffen. |
Rechtslage zu 170 Abs. 2 StPO
Das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten kann aufgrund verschiedener Vorschriften in der Strafprozessordnung eingestellt werden. Das ist nicht nur im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen möglich, sondern auch noch in einem laufenden Gerichtsverfahren oder während der Hauptverhandlung. Soweit die Ermittlungen gegen den Beschuldigten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, ist das gegen ihn laufende Strafverfahren gem. Hier gilt dasselbe wie bei den Ausführungen zur Anklage oder zum Strafbefehl, nur dass der Verdacht, der Beschuldigte habe eine Straftat begangen, gerade verneint wird und eine spätere Verurteilung deswegen nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Die Einstellung nach dieser Vorschrift kann erfolgen, wenn sich die vermutete Straftat aufgrund der Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufklären lässt sachliche Gründe oder wenn der ermittelte Sachverhalt rein rechtlich keinen Straftatbestand erfüllt rechtliche Gründe. Zu beachten ist allerdings, dass durch die Einstellung gem. Insofern bewirkt diese Einstellung keinen Strafklageverbrauch nach Art.
Kostenpflicht bei 170 Abs. 2 StPO
Häufig kann bereits im Laufe eines Ermittlungsverfahrens durch fundierte Stellungnahme der Verdacht einer Straftat vermieden und die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Der Umgang mit den erheblichen Datenmengen im Wirtschaftsstrafrecht erfordert spezielle Arbeitstechniken. Die vielschichtigen und tiefen rechtlichen Probleme der typischen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen samt ihrer Verquickung mit insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen erforderte fundierte Fachkenntnis der materiellrechtlichen Zusammenhänge und die Bereitschaft zu einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt. In den komplexe wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten ist eine umfassende strategische Orientierung und vollständige Durchdringung des Sachverhalts schon vor der ersten Stellungnahme entscheidend. Rechtsanwalt Brennecke unterstützt auch Strafverteidiger durch rechtliche Zuarbeit im Hintergrund oder offene Begleitung in Bezug auf materiellrechtliche Themen.