Ahv rente schweiz verlassen


Die Rente wird in der Regel in der entsprechenden Landeswährung ausbezahlt. Wo und wie Sie dies genau beantragen, hängt vom Zeitpunkt der Ausreise ab. Wenn Sie in der Schweiz bereits eine AHV-Rente beziehen, dann informieren Sie die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse über Ihre Ausreise. Diese übergibt Ihre Akten der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf. Sobald Sie im Ausland wohnen, ist diese Stelle für Sie zuständig und Sie erhalten Ihre Rente von dort. Wenn Sie auch Ergänzungsleistungen zur AHV oder Hilflosenentschädigungen erhalten haben, dann werden Sie diese zusätzlichen Leistungen bei Wegzug ins Ausland verlieren. Wenn Sie das in der Schweiz geltende Rentenalter erreicht haben, können Sie die Auszahlung Ihrer Schweizer AHV-Rente ins Ausland beantragen. Die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf sagt Ihnen, wie das genau geht und an welche ausländische Verbindungsstelle Sie sich allenfalls wenden müssen. Besteht mit Ihrem Heimatstaat ein Sozialversicherungsabkommen, so wird Ihre Schweizer AHV-Rente auch ins Ausland ausbezahlt. ahv rente schweiz verlassen

AHV-Rente: Was passiert, wenn Sie die Schweiz verlassen?

Der Betrag kann jedoch in bestimmten Fällen gekürzt werden. Die Rückvergütung darf nicht höher sein als der Barwert der gesamten AHV-Leistungen, die einer versicherten Person mit den gleichen persönlichen Voraussetzungen zustehen würden. Die Verfügungen über die Rückvergütung der AHV-Beiträge unterliegen der Quellenbesteuerung. Als satzbestimmendes Einkommen gilt der Totalbetrag der Rückvergütung. Falls Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie sich an die folgende Stelle zu wenden:. Letzte Änderung Zum Seitenanfang. Homepage Main navigation Content area Sitemap Search. Hauptnavigation ZAS. Private Partner und Institutionen Formulare Online-Dienste Rechtsgrundlagen Internationale Koordination Die ZAS. Breadcrumb Startseite Private Einmaleinlagen Rückvergütungen. Unternavigation Zurück Zurück zu Einmaleinlagen Rückvergütungen Vorausberechnung der Rückvergütung von AHV-Beiträgen. Context sidebar. Grundvoraussetzungen für die Rückvergütung Sie müssen mindestens ein Jahr lang Beiträge geleistet haben.

AHV-Rentenanspruch bei Ausreise aus der Schweiz Als Grenzgänger in die Schweiz haben Sie über einen längeren Zeitraum oder sogar über viele Jahre Geld in Ihre staatliche, betriebliche und freiwillige Altersvorsorge einbezahlt. Will man die Schweiz wieder verlassenstehen bei Grenzgängern und Auswanderern zahlreiche Fragen zum Erhalt und zur Auszahlung der Altersvorsorge an oberster Stelle:.
Verlassen Sie die Schweiz: Auswirkungen auf Ihre AHV-Rente Die Rente wird in der Regel in der entsprechenden Landeswährung ausbezahlt. Wo und wie Sie dies genau beantragen, hängt vom Zeitpunkt der Ausreise ab.

AHV-Rentenanspruch bei Ausreise aus der Schweiz

Sie wohnen in der Schweiz, beziehen eine AHV-Leistung, eine Hilflosenentschädigung oder eine Zusatzrente und möchten Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:. Im Prinzip haben Sie Anspruch auf eine Rückvergütung Ihrer Beiträge, aber jene Renten, die Sie bereits bezogen haben, werden vom Rückvergütungsbetrag abgezogen. Für alle Fragen betreffend der Rückvergütung der Beiträge bitten wir Sie, mit der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf Kontakt aufzunehmen. Ausnahme für die Bezüger einer Hinterbliebenenrente: Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, aber die verstorbene Person besass die schweizerische Nationalität oder war Staatsbürger eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, dann haben Sie auch im Ausland weiterhin Anspruch auf Ihre Leistung. Sie sind Schweizer Staatsbürger, Staatsbürger eines EU-Staates oder eines EFTA-Staates oder Staatsbürger eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:.

Verlassen Sie die Schweiz: Auswirkungen auf Ihre AHV-Rente

Wenn Sie als Grenzgänger die Schweiz verlassen möchten, haben Sie als Rückkehrer also auf jeden Fall Anspruch auf die AHV-Rente. Die Höhe Ihrer Rente aus der Säule 1 bemisst sich dabei nach der Höhe Ihrer bezahlten Beiträge sowie nach der Anzahl Ihrer Beitragsjahre. Worauf Sie jedoch keinen Anspruch haben, sind etwaige Ergänzungsleistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Dazu zählen u. Auf diese Zusatzleistungen können nur permanent in der Schweiz lebende Personen zugreifen. Dafür müssen Sie zunächst bei der Schweizerischen Ausgleichskasse einen Antrag stellen. Die SAK ist für die Verwaltung der laufenden Renten von Ausländern, die nicht in der Schweiz wohnen, zuständig. Ihre entsprechende Ausgleichskasse in der Schweiz stellt nicht nur das Bestehen und die Höhe Ihrer AHV-Leistung fest, sondern ist auch für die Auszahlung Ihrer Leistungen aus der AHV-Versicherung zuständig. Der ideale Zeitpunkt, einen Antrag zum Bezug der AHV-Rente zu stellen, sind einige Monate vor dem Erreichen des Pensionsalters.