95a abs 4 und 5 satz 1 sgb v


Mai bereits zugelassen sind, gilt unabhängig von ihrem Versorgungsangebot unverändert fort. Dezember eines jeden Jahres zu erstellen. Juni des jeweils folgenden Jahres zu erstellen und in geeigneter Weise in den amtlichen Mitteilungsblättern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu veröffentlichen. Juni des Jahres zu übermitteln. Dezember geltenden Fassung seit mehr als sechs Monaten nicht mehr vorliegen oder das medizinische Versorgungszentrum gegenüber dem Zulassungsausschuss nicht bis zum Juni nachweist, dass die ärztliche Leitung den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 entspricht. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem Vertragsarztrecht - Medizinisches Versorgungszentrum - Anspruch auf Erteilung der Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Gesetze Bundesgesetzblatt Rechtsprechung Neu Werbefrei Benutzer Verlauf Merkliste Stellenmarkt Suche Meistgenutzte Gesetze Kurzübersicht Ausführliche Übersicht. 95a abs 4 und 5 satz 1 sgb v

95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V: Rechtsfolgen und Verfahren

Die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren, die am 1. Mai bereits zugelassen sind, gilt unabhängig von ihrem Versorgungsangebot unverändert fort. In Planungsbereichen, in denen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um bis zu 50 Prozent unterschritten ist, umfasst die Gründungsbefugnis des Krankenhauses für zahnärztliche medizinische Versorgungszentren mindestens fünf Vertragszahnarztsitze oder Anstellungen. Abweichend von Satz 1 kann ein Krankenhaus ein zahnärztliches medizinisches Versorgungszentrum unter den folgenden Voraussetzungen gründen: 1. Die Arztregister werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Zulassungsbezirk geführt. Die Eintragung in ein Arztregister erfolgt auf Antrag 1. Die Zulassung des medizinischen Versorgungszentrums bewirkt, dass die in dem Versorgungszentrum angestellten Ärzte Mitglieder der für den Vertragsarztsitz des Versorgungszentrums zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung sind und dass das zugelassene medizinische Versorgungszentrum insoweit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist.

Auswirkungen von 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V auf die Sozialleistungen Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch SGB Fünftes Buch V - Gesetzliche Krankenversicherung - Artikel 1 des Gesetzes v. DezemberBGBl.
Die Bedeutung von 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V für die Sozialversicherung Mai bereits zugelassen sind, gilt unabhängig von ihrem Versorgungsangebot unverändert fort. Dezember eines jeden Jahres zu erstellen.
Praktische Anwendung von 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in der Sozialgerichtsbarkeit Sozialgesetzbuch SGB Fünftes Buch V - Gesetzliche Krankenversicherung - Artikel 1 des Gesetzes v. DezemberBGBl.

Auswirkungen von 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V auf die Sozialleistungen

Sozialgesetzbuch SGB Fünftes Buch V - Gesetzliche Krankenversicherung - Artikel 1 des Gesetzes v. Dezember , BGBl. Bis zum Dezember ist eine dem Satz 1 entsprechende mindestens dreijährige Weiterbildung ausnahmsweise ausreichend, wenn nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften eine begonnene Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, für die eine Dauer von mindestens drei Jahren vorgeschrieben war, wegen der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren, für das dem Arzt die Personensorge zustand und mit dem er in einem Haushalt gelebt hat, die Weiterbildung unterbrochen worden ist und nach den landesrechtlichen Vorschriften als mindestens dreijährige Weiterbildung fortgesetzt werden darf. Satz 2 gilt entsprechend, wenn aus den dort genannten Gründen der Kindererziehung die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit in der Allgemeinmedizin vor dem 1. Januar nicht möglich war und ein entsprechender Antrag auf Eintragung in das Arztregister auf der Grundlage einer abgeschlossenen mindestens dreijährigen Weiterbildung bis zum Dezember gestellt wird.

Die Bedeutung von 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V für die Sozialversicherung

COVIfSGAnpG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 2 PsychThAusbRefG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch August geltenden Fassung" Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Vertragsärzte, die im Jahr das September geltenden Fassung keine Anwendung, es sei Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom Die Vergütung ambulanter Leistungen zur Behandlung von Notfällen nach Artikel 12 GVWG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte Artikel 13 GVWG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Ein Vorverfahren findet nicht statt. Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom Widerspruch und Klage gegen die Honorarfestsetzung sowie ihre Die Stellungnahme ist in die Entscheidung einzubeziehen. In der kommunalen Eigeneinrichtung tätige Artikel 1 HPG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 7 JStG Änderung des Umsatzsteuergesetzes Artikel 1 KHPflEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 1 MDK-RG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten nicht übersteigen.