Absolute und relative fahruntüchtigkeit fahrrad
Für Kraftfahrzeuge gilt ein sogenannter Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille, landläufig bekannt als sogenannte Promillegrenze. Ab diesem Blutalkoholwert ist wahrscheinlich, dass ein Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug verkehrsgerecht zu führen. Wer mit diesem Promillewert mit dem Auto unterwegs ist, macht sich zwar noch nicht strafbar. Eine solche Ordnungswidrigkeitsgrenze gibt es für Radfahrer nicht, da das Fahrradfahren erheblich weniger gefahrenträchtig ist als das Führen eines Kraftfahrzeugs. Bestrebungen in die Richtung, auch für Radfahrer eine Gefahrengrenze zu bestimmen, konnten sich bislang nicht durchsetzen. Doch auch als Fahrradfahrer gibt es ein Zuviel an Alkohol, so dass Alkohol hinter dem Fahrradlenker sogar eine Straftat darstellen kann. Strafbar wird die Trunkenheitsfahrt, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dies gilt für alle Fahrzeuge, so dass nicht nur Kraftfahrzeuge gemeint sind, sondern auch Fahrräder. Die Promillegrenze für Fahruntüchtigkeit ist nicht im Gesetz geregelt, sondern wird von der Rechtsprechung bewertet.
Absolute und relative Fahrrad-Fahruntüchtigkeit: Grundlagen
Auch versicherungstechnisch kommen auf den alkoholisierten Fahrer einige Probleme zu, da die Höhe der Zahlung der Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz vom Grad seines Verschuldens abhängig gemacht werden kann. Während Autofahrer mit 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht haben, liegt die Grenze zu dieser für Radfahrer jedoch bei 1,6 Promille. Dies hat auch Einfluss auf den Führerschein, da hier in Zweifel gezogen werden kann, ob der Täter zum Führen eines Fahrzeuges fähig ist vgl. Unfälle beim Radfahren Im Jahr waren 3. Der Beteiligung von Fahrradfahrern an alkoholbedingten Unfällen ist demzufolge alles andere als gering. Daher ist die Diskussion über neue Grenzen dringend notwendig, um mit verbesserten Methoden Leben retten zu können. Im Raum steht nun die Diskussion, die Grenzwerte der Radfahrer für die absolute Fahruntüchtigkeit an die der Kraftfahrer auf einen Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille anzugleichen. Problematisch ist insoweit, dass der Gesetzgeber seine Zuständigkeit für die Änderung der Grenzwerte an die Rechtsprechung übertragen hat, indem er eine Regelung bislang unterlassen hat.
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Unterschiede zwischen absoluter und relativer Fahrrad-Fahruntüchtigkeit
Es wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Bei Radfahrern wird ein höherer Wert angesetzt. Bei Kfz-Fahrern wird ab einem Promillewert von 1,1 eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, bei Fahrradfahrern ab 1,6 Promille. Das Fahren bei absoluter Fahruntüchtigkeit gilt in Deutschland als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Alkohol am Steuer ist in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit ab einem bestimmten Promillewert verboten. Letztgenannter Aspekt bedingt die absolute Fahruntüchtigkeit. Wann ist ein Verkehrsteilnehmer absolut fahruntüchtig? Die Antworten darauf liefert der folgende Ratgeber. Die Rechtsprechung unterscheidet gewöhnlich zwischen zwei Stufen der Fahruntüchtigkeit: der relativen und der absoluten. Eine absolute Fahruntüchtigkeit für das Auto liegt bei einer Blutalkoholkonzentration BAK von 1,1 Promille vor. Es ist bei einem solchen Promillewert unerheblich , wie der Kfz-Führer tatsächlich fährt. Diese 1,1-Promille-Regel gilt jedoch nur für Autofahrer.
Rechtsfolgen bei absoluter und relativer Fahrrad-Fahruntüchtigkeit
Unser Tipp lautet deshalb: bei einem Ausflug mit dem Fahrrad auf Alkohol verzichten. Das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut ist unabhängig davon, ob es bis zu einer Promillegrenze noch erlaubt bleibt, einfach gefährlich. Besonders Fahranfängern in der Probezeit ist das Fahren mit dem Auto oder Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol nicht gestattet. Hier gilt die Null-Promillegrenze. Der Alkoholgehalt wird in Promille angegeben und bei einer Kontrolle durch einen Alkoholtest gemessen, der die Konzentration des Alkohols in der Atemluft bestimmt. Möglich ist aber auch eine Blutalkoholmessung , bei der eine kleine Menge von Blut abgenommen wird. Die gemessene Alkoholmenge hat nicht nur einen Einfluss auf den Körper, sondern bei einer Polizeikontrolle auch auf den Geldbeutel. Ab wann Strafen für Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zu erwarten sind, regeln die gesetzlichen Promillegrenzen für Fahrräder und Kraftfahrzeuge. Für Fahrradfahrer liegen die Promillegrenzen in Deutschland etwas höher als bei Autofahrern.