1968 geboren wann in rente
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben. Vor dem Jahr war es für weibliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bereits mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen.
1968 geborene: Wann kann ich in Rente gehen?
Im Jahr erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht:. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel daher auch Regelaltersgrenze müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:. Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein:. Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem Lebensjahr — doch dann sind Abschläge hinzunehmen , wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten. Wer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das Lebensjahr vorziehen.
| Altersempfehlungen für 1968 Geborene | Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird das Renteneintrittsalter sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. |
| Rente für 1968 Geborene: Was müssen Sie wissen? | Wann ist der Renteneintritt für Geborene möglich? Finden Sie heraus, wie Sie ohne Abzüge schon vorzeitig in den Ruhestand gehen können. |
Altersempfehlungen für 1968 Geborene
Wann ist der Renteneintritt für Geborene möglich? Finden Sie heraus, wie Sie ohne Abzüge schon vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer geboren ist, stellt sich so langsam die Frage, wann er in Rente gehen kann. Und das am besten auch noch abschlagsfrei. Dafür ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und entsprechend vorauszuplanen. Die gesetzliche Rentenversicherung legt das reguläre Renteneintrittsalter für den Jahrgang auf 67 Jahre fest. Allerdings existiert die Möglichkeit, vorzeitig und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Voraussetzung ist, dass Sie 45 Beitragsjahre nachweisen. Diese Regelung ist Teil des flexiblen Rentenübergangs, der individuelle Wege in den Ruhestand ermöglicht. Die 45 Arbeitsjahre setzen sich aus den Pflichtbeitragszeiten zusammen. Zu diesen zählen Beschäftigung, Selbstständigkeit, Zeiten der Kindererziehung und des Wehr- oder Zivildiensts. Eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Zeiten ist unerlässlich, um die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Rentenstart zu erfüllen.
Rente für 1968 Geborene: Was müssen Sie wissen?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.